Der Bundesgerichtshof - Deutschlands höchstes Gericht? Das Land der Verrückten. CBD in Deutschland 2024

Was geschieht, wenn hohe Gerichte falsche Entscheidungen treffen?

Der Bundesgerichtshof ("BGH") soll das höchste Gericht Deutschlands sein und soll frei von Einflussnahme entscheiden. Was passiert, wenn das höchste Gericht eines Landes, z. B. Chinas, ein wichtiges Urteil fällt, das nicht korrekt ist, und die unteren Gerichte verpflichtet sind, dem Urteil zu folgen?

Entweder aus Angst oder aus Interesse an ihrer eigenen Karriere folgen die unteren Gerichte dem falschen Urteil, obwohl es falsch ist. Wir wissen, was in dieser Situation passiert: Das Krebsgeschwür breitet sich durch die Schichten des Gerichts aus und langsam schleichen sich Zweifel am Justizsystem in die Gemeinschaft ein, da unschuldige Menschen verurteilt werden.

Wenn ein Gesetz objektiv und nachweislich falsch ist und das System diese Anomalie nicht behebt, wird eine noch beängstigendere Botschaft vermittelt. Die Botschaft lautet: Es gibt kein wirkliches Gesetz, das Gesetz ist das, was wir euch sagen, dass es ist. Und die Geschichte lehrt uns, dass dies nie ein glückliches Ende hat.

Der Bundesgerichtshof hat sich im jüngsten CBD-Blütenprozess mit "Kanavape" befasst, einem führenden EU-Urteil, das uns sagt, wie das CBD-Recht in Europa aussieht. Es ist klar geschrieben und leicht zu verstehen, aber irgendwie fand der BGH es zweideutig. Dieses recht einfache Urteil wurde vom BGH mit einer falschen und zu engen Auslegung auf den Kopf gestellt.

Ein Pferd ist kein Esel, oder doch?

Was ist eine enge Auslegung des Gesetzes? Wenn zum Beispiel ein Gesetz besagt, dass auf der Autobahn kein Pferd geritten werden darf, und ein Mann reitet auf einem Esel auf der Autobahn, kann er dann auf der Grundlage dieses Gesetzes strafrechtlich verfolgt werden? Bei einer engen Auslegung des Gesetzes nein, weil er nicht auf einem Pferd reitet, bei einer allgemeineren Auslegung des Gesetzes ja, weil davon ausgegangen wird, dass das Gesetz für Pferde und pferdeähnliche Tiere gilt, z. B. auch für Esel.

Der folgende Text ist direkt dem Urteil des Bundesgerichtshofs entnommen, darunter befindet sich ein Kommentar zum BGH-Urteil. Ist die BGH-Auslegung des Gesetzes zu eng, so dass das Gesetz umgangen wird, und ist dies in einem modernen Europa akzeptabel?

Urteil des Bundesgerichtshofs

..........'Ich habe mir die aktuellen Urteile in Deutschland genau angeschaut und wie sie das europäische Recht [ in cbd-Verfahren] einbeziehen. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt":

Vom BGH: "Die CBD-Blüten, auf die sich die Verurteilung stützt, sind Betäubungsmittel im Sinne dieser Rechtsprechung. Dem steht nicht entgegen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 19. November 2020 CBD-Öl von der Definition der Betäubungsmittel ausgenommen hat. Denn dieses Öl war aus Cannabis mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2% so extrahiert worden, dass letztlich - mit Ausnahme von Verunreinigungen - keine andere Verbindung als das nicht psychoaktive CBD enthalten war (vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 55, 72). CBD-Blüten sind daher nicht vergleichbar mit unverarbeiteten Teilen der Cannabispflanze, die THC enthalten und deren THC-Gehalt weiter erhöht werden kann (vgl. Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. 18c; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 1 Rn. 293; BeckOK BtMG/Teriet, 15. Aufl., § 29 Rn. 29; Rottmeier, ZLR 2021, 77, 84: "CBD-Produkte, die Cannabis in Form von Pflanzen oder Pflanzenteilen enthalten, [... waren] nicht Gegenstand der EuGH-Entscheidung"; siehe auch Niermann/Schulte, ZLR 2021, 336, 347).

Vom BGH: Die hier gehandelten CBD-Blüten waren nicht um das Harz beraubt und enthielten nicht nur eine "völlig unbedeutende Menge der psychoaktiven Substanz" (EuGH, a.a.O., Rn. 74; vgl. auch Rottmeier, ZLR 2021, 77, 84 f.). Vielmehr war der durch bestimmte Zubereitungsformen der Blüten erreichbare THC-Gehalt nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Landgerichts nicht völlig unbedeutend, sondern geeignet, ein Cannabis-High zu erzeugen."

Und leider sagte der Bundesgerichtshof:

Vom BGH: "Es besteht kein Anlass, den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 1 und 3 AEUV vorzulegen, da die Entscheidung nicht von einer noch zu klärenden Auslegung der einschlägigen Rechtsakte abhängt, sondern von der Subsumtion des Sachverhalts des Einzelfalls. Oktober 1982 - 283/81; vom 6. Oktober 2021 - C-561/19; zu den Normen BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 1 BvR 2342/17; vom 30. März 2022 - 2 BvR 2069/21, NStZ-RR 2022, 222, 223 f.; Urteil vom 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14 u.a. Rn. 314 ff.) Die Beurteilung des in Rede stehenden Sachverhalts und die Subsumtion des Einzelfalls unter die bereits näher dargestellten europarechtlichen Vorgaben obliegt den nationalen Gerichten (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20 Rn. 23). Die Vorlagepflicht nach Art. 267 AEUV entfällt nicht erst dann, wenn eine Entscheidung über den konkreten Sachverhalt des Streitfalles vorliegt. Vielmehr reicht es aus, dass es eine gefestigte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gibt, die die fragliche Rechtsfrage gelöst hat. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Verfahrensart diese Rechtsprechung ergangen ist und auch dann, wenn die streitigen Fragen nicht völlig identisch sind (BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 122/19).

Vom BGHb) Daher besteht hier keine Verweisungspflicht: Die Verweisungspflicht nach Art. 267 AEUV entfällt nicht erst dann, wenn eine Entscheidung zu dem konkreten Sachverhalt des Streitfalls vorliegt. Vielmehr reicht es aus, dass es eine gefestigte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gibt, die die fragliche Rechtsfrage gelöst hat. Dies gilt unabhängig von der Art des Verfahrens, in dem diese Rechtsprechung ergangen ist, und auch dann, wenn die streitigen Fragen nicht völlig identisch sind (BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 122/19), so dass hier keine Vorlagepflicht besteht.

In Antwort

Hallo Joe, ich habe den Text gelesen, den du geschickt hast, zitiert vom Bundesgerichtshof bezüglich Kannavape. Diese Entscheidung ist weithin kritisiert worden, und zwar zu Recht, denn sie ist rechtlich fehlerhaft und keine Anwendung des Rechts auf die Tatsachen. Sie ist kein gutes Recht und mit Sicherheit des höchsten deutschen Gerichts nicht würdig. Aber soweit ich weiß, ist es derzeit das Gesetz in Deutschland. Ich werde mir Abschnitte aus dem Urteil ansehen und im Folgenden meine Meinung dazu äußern, wie ich sie sehe.

Vom BGH: 1. "Die CBD-Blüten, auf denen die Verurteilung beruht, sind Betäubungsmittel im Sinne dieser Rechtsprechung. Dem steht nicht entgegen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 19. November 2020 CBD-Öl von der Definition der Betäubungsmittel ausgenommen hat. Denn dieses Öl war aus Cannabis mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2% so extrahiert worden, dass letztlich - abgesehen von Verunreinigungen - keine andere Verbindung als CBD enthalten war, die nicht psychoaktiv ist".

1. Meine Antwort: Der BGH behauptet, dass es sich bei Kanavape um reines CBD-Öl ohne THC handelt. Das ist nicht wahr. Das CBD-Öl in Kanavape enthielt < 0,2% THC, und dies wurde vom Generalanwalt Tanchev mehrfach gesagt. Es war kein reines CBD-Öl plus Verunreinigungen, wie das BGH-Urteil suggeriert. Das ist sehr irreführend von Seiten des BGH.

1. Meine Antwort: Selbst wenn dies der Fall wäre, wenn es sich um reines CBD-Öl ohne THC handelt, hat der Generalanwalt in der Kanavape-Sache, Tanchev, bei vielen Gelegenheiten sehr deutlich darauf hingewiesen, dass das CBD-Öl weniger als 0,2% THC enthält. Seiner Meinung nach machte dies das CBD-Öl nach EU-Recht legal, da der THC-Gehalt innerhalb der von der EU festgelegten Richtlinien lag. Nirgendwo im Kanavape-Urteil wird gesagt oder impliziert, dass das Produkt - das CBD-Öl - reines CBD ohne THC-Gehalt ist, ganz im Gegenteil, der THC-Gehalt wird ständig erwähnt. Das Kanavape-Urteil legt eindeutig fest, dass ein CBD-Produkt mit einem THC-Gehalt, der innerhalb der EU-Richtlinien liegt, kein Betäubungsmittel ist. Der BGH hätte dieser Entscheidung des EuGH folgen müssen. Hätte es sich bei dem Öl um reines CBD ohne THC gehandelt, wie vom Bundesgerichtshof behauptet, hätte Tanchev gesagt: Dieses Produkt ist reines CBD ohne THC und daher kein Betäubungsmittel. Das hat er nicht gesagt. Auch hier ist der BGH irreführend.

2. Vom BGH: Der Bundesgerichtshof führt weiter aus: "CBD-Blüten sind daher nicht vergleichbar mit unverarbeiteten Teilen der Cannabispflanze, die THC enthalten und deren THC-Gehalt weiter erhöht werden kann."

2. Meine Antwortr: Auch dies ist falsch. Kanavape soll generell für CBD-Produkte gelten. CBD-Öl ist ein verarbeitetes Hanfprodukt, genauso wie CBD-Blüten und daher sehr vergleichbar. CBD-Blüten werden stark verarbeitet, geschnitten, getrocknet, gelagert und weiterverarbeitet, um das THC zu entfernen. Auch wenn es bei Kanavape um CBD-Öl ging - das Prinzip des Falles gilt auch für CBD-Blüten.

2. Meine Antwort: Steht im Kanavape-Urteil, dass dieses Urteil nur für CBD-Öl gelten soll? Wenn dies nicht im Urteil steht, kann man davon ausgehen, dass das Urteil für alle ähnlichen Kategorien von CBD-Produkten gelten soll, die in der EU legal angebaut werden. CBD-Öl und CBD-Blüten sind ähnliche Produktkategorien. Der Bundesgerichtshof sollte die Entscheidung des EuGH nicht einschränken oder verengen, um den Zielen des Bundesgerichtshofs zu entsprechen. Der BGH hat die Kanavape-Entscheidung so eng ausgelegt, dass sie nun unbrauchbar ist. Das war natürlich die Absicht. Die Absicht war, zu beweisen, dass CBD-Blüten ein Betäubungsmittel und daher nicht handelbar sind. Auch das ist irreführend.

3. Vom BGH . CBD-Produkte, die Cannabis in Form von Pflanzen oder Pflanzenteilen enthalten, [...] waren nicht Gegenstand der EuGH-Entscheidung"; siehe auch Niermann/Schulte, ZLR 2021, 336, 347).5.

3. Meine Antwort: Der BGH hat sich dafür entschieden, seine Entscheidung mit Worten von Niermann und Schulte zu begründen. Dies ist eine unglückliche Wahl. Ich würde behaupten, dass die Worte von Niermann und Schulte vom BGH aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Beide, Niermann und Schulte, waren mit der Entscheidung des BGH nicht einverstanden. Niermann sagte, es sei schwer zu verstehen, wie das höchste deutsche Gericht eine solche Entscheidung treffen könne, und bezeichnete die Entscheidung als "peinlich". Schulte war nach seiner Erinnerung ziemlich schockiert über die Entscheidung. Jemand anderes bezeichnete sie als "Skandal", was mich zum Schmunzeln brachte.

Bei einem anderen Vorfall brachte Schulte 360 g industrielle Cannabisblüten (CBD-Blüten) mit dem Auto über die Lörracher Grenze und legte sie den deutschen Zollbeamten vor. Er würde dies nur tun, wenn er glaubt, dass sie nach EU-Recht legal und keine Betäubungsmittel sind. Schulte sagte aus dem Gedächtnis: "Waren, die in einem EU-Land legal produziert und hergestellt wurden, können nicht daran gehindert werden, in einem anderen EU-Land verkauft zu werden." Das EU-Recht AEUV 34 -36 sagt das ganz klar und ich denke, das ist richtig.

Bundesgerichtshof lehnt EU-Beteiligung ab

Der BGH hat viel Zeit damit verbracht, zu begründen, warum der Europäische Gerichtshof ("EuGH") nicht eingeschaltet werden sollte, obwohl er dies offensichtlich sollte. Dies ist eine EU-Angelegenheit, keine deutsche Angelegenheit, und es wird behauptet, dass Deutschland gegen EU-Recht verstößt, also müssen die EU-Gerichte eingeschaltet werden. Die große Demonstration, warum die EU-Gerichte nicht eingeschaltet werden müssen, überzeugt nur davon, dass die EU-Gerichte eingeschaltet werden müssen. Warum sollte man so ein Theater darum machen, wenn es nicht notwendig wäre. Ich würde auch nicht wollen, dass die EU involviert wird, wenn ich der BGH wäre und gerade diese Entscheidung getroffen hätte. Irgendetwas passt da einfach nicht zusammen.

Einige vermuten, dass die Staatsanwälte Angst haben, dass die EU einfach der Argumentation in Kanavape folgt und CBD-Blüten für legal erklärt. Was die EU natürlich tun wird. Das bedeutet, dass Deutschland Hanf illegal verfolgt hat und eine große Blamage für Staatsanwälte und Richter ist. Sie haben sich vor der gesamten EU geirrt. Ich bin überrascht, dass die Angeklagten im BGH-Fall "Bunte Blüte" nicht bei der EU in Berufung gegangen sind und sich auf einen Rechtsfehler des BGH berufen haben, aber vielleicht ist das kein Grund für eine Berufung bei den EU-Gerichten, ich weiß es nicht.

CBD-Blume vor der EU-Kommission

Die EU-Kommission befasst sich derzeit mit der Frage, ob Hanfprodukte, die überhaupt THC enthalten, auch wenn es weniger als 0,3% THC sind, als Betäubungsmittel bezeichnet werden können. Die EU-Kommission wird auch prüfen, ob CBD-Blüten Betäubungsmittel sind. Diese Situation auf die EU-Ebene zu bringen, ist eine italienische Initiative und dringend notwendig, um Rechtsklarheit zu schaffen, denn der BGH hat die Situation sehr chaotisch gemacht. In Italien florieren Hanfprodukte, anders als in Deutschland, wo die Staatsanwaltschaft der Branche den Garaus gemacht hat. Vielleicht habe ich das in einem früheren Post erwähnt. Nur meine Gedanken zum aktuellen Gesetz in Deutschland.

Das Nutzhanfliberalisierungsgesetz wird geschrieben, weil die Politik jetzt eingreifen muss, um das BGH-Urteil aus dem deutschen Recht zu entfernen - zumindest nehme ich an, dass dies der Grund ist. Das Nutzhanfliberalisierungsgesetz..... sagt ganz klar, dass Industrie-Cannabis kein Betäubungsmittel ist und gehandelt werden kann, wenn es den EU-Richtlinien entspricht. (<0.3%)

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